Steuern & Finanzen

Grundsteuer in Schleswig-Holstein – Termin versäumt?

Bis zum 31. Januar hätten Eigentümer von rund 36 Millionen Immobilien in ganz Deutschland ihre Grundsteuererklärung einreichen müssen. Unter ihnen auch circa 1,3 Millionen Grundstückseigentümer in Schleswig-Holstein. Einige Tage vor Ablauf der Frist hatten deutschlandweit jedoch nur gut die Hälfte ihre Unterlagen eingereicht. Was passiert mit den säumigen Einreichern?

Steuerexperten halten eine Strafe bei Versäumnis für unwahrscheinlich. Dennoch muss die Erklärung selbstverständlich nachgereicht werden – und das möglichst schnell. Das jeweils zuständige Finanzamt werde zunächst Mahnungen an die Immobilieneigentümer verschicken, die ihre Grundsteuererklärung noch nicht eingereicht hätten. Auch darüber ist man sich in Expertenkreisen ziemlich einig. Dafür spricht auch, dass der Bund selbst seine Erklärung für die eigenen Liegenschaften pünktlich abzugeben. Wird die neue Nachreichungsfrist jedoch nicht eingehalten, dann riskiert man einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld, zudem schätzt dann das jeweilige Finanzamt den Wert der Grundsteuer selbst.