Nachhaltigkeit & Umwelt

Was sich 2023 im Energiebereich ändert

Laut der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein gibt es im Jahr 2023 einige Gesetzesänderungen im Energiebereich. Die hohen Energiemarktpreise und der Klimawandel sind maßgeblich für die Neuerungen, die die Verbraucher vor allem vor hohen Kosten für Wärme und Strom schützen sollen. Außerdem sollen sie dazu beitragen, den Energieverbrauch zu verringern und die erneuerbaren Energien zu stärken. Zu den Änderungen zählt unter anderem Folgendes:

Förderung von Investitionen, um Energie zu sparen

Bei Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung werden seit Januar auch Materialkosten gefördert. Für Heizungen gibt es Mittel vom Bund nur noch dann, wenn sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Mit Landesmitteln kann eine solche Förderung zusätzlich aufgestockt werden. Seit Mitte Januar können Privatpersonen im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ PV-Balkonanlagen und Heizungssysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien von der Landesregierung fördern lassen. So soll die fossile Abhängigkeit von Privathaushalten minimiert werden. Das Förderprogramm geht bis Ende 2026, ab Sommer 2023 sollen auch stationäre Batteriespeichersysteme und Wallboxen an Mehrfamilienhäusern gefördert werden. 

Weniger Steuern zahlen für die Sanierung von Eigenheimen

Nicht nur mit Förderungen lässt sich Geld sparen, auch bei der Steuer ist das möglich: Für energetische Maßnahmen gibt es eine Steuerermäßigung, jedoch nicht mehr für den Einbau gasbetriebener Heizungen. Für Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden, nachträgliche Wärmedämmungen und auch für die Modernisierung von Fenstern gibt es Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen. 

Strom aus Photovoltaik – das sind hier die Neuerungen 2023

Auch beim erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG) gibt es 2023 Neuerungen. So entfällt etwa die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung bei neuen und bestehenden Photovoltaikanlagen. Es kann also von der Solaranlage mehr Strom eingespeist werden. Zudem muss dem Netzbetreiber keine Fernsteuerbarkeit mehr eingeräumt werden. Nicht zuletzt sind ab dem Jahr 2023 die Erträge der Anlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer befreit. Für die Anschaffung einer neuen Photovoltaikanlagen fällt keine Mehrwertsteuer an, die Vergütungssätze für den Strom, der ins Netz eingespeist wurde, wurde angehoben. Die EEG-Umlage, mit der die Förderung der erneuerbaren Energien finanziert wurde, entfällt 2023 endgültig. Die Finanzierung erfolgt künftig durch den Bundeshaushalt. Somit wird der Betrieb von Anlagen günstiger, denn um die insgesamt erzeugte Strommenge zu ermitteln, ist kein Erzeugungszähler mehr nötig. Bereits im Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf null Cent herabgesetzt, um die Bürger von den hohen Strompreisen zu entlasten. 

Und was ändert sich 2023 bei Leuchtstofflampen und Glühlampen?

Leuchtstofflampen und Glühlampen, darunter Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen, dürfen ab 1. September 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Gerade die R7s-Hochvolt-Halogenlampen kommen immer noch häufig in veralteten Deckenfluterleuchten vor. Aufgrund ihrer hohen elektrischen Leistung verbrauchen sie enorm viel Strom. Leuchtstofflampen enthalten überdies Quecksilber und stellen daher eine besondere Gefahr für die Umwelt dar.